Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten
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Ihr GiMA Consulting
Team
Zusatzinformation:
Die neue Datenschutzverordnung (EU-DSGVO), die ab Mai 2018 in Kraft tritt, setzt europaweit einen einheitlichen Standard für den Umgang mit personenbezogenen Daten und dient somit Ihrer eigenen Sicherheit.
Begriffsbestimmung „Verarbeitung“ nach Art. 4 der DSGVO:
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
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